Rechtsanwalt Michael Badt
Oettingenstraße 25, 80538 München, Deutschland
Ein zentraler Teil meiner Arbeit bei der Abwicklung von Erbschaften, Schenkungen und bei Kauf und Verkauf ist die Prüfung aller steuerlichen Fragen.
Ist die Immobilie bei der Zahlung der Grundsteuer auf dem Laufenden? Dies ist zumeist bei Erbschaften und Kauf und Verkauf zu prüfen.
Hier ist jährlich bis 31.12. eines jeden Jahres das spanische Steuermodell 210 für das vorangegangene Jahr abzugeben
Hier ist zu prüfen, welches die im Einzelfall anzuwendenden Regelungen der jeweiligen spanischen autonomen Region sind. Zusätzlich kann Schenkung- oder Erbschaftsteuer in Deutschland anfallen. In Einzelfällen sind sowohl in Spanien als auch in Deutschland Steuern zu zahlen.
Diese wird von den autonomen Regionen erhoben. Sie fällt bei Kauf und Verkauf an, spielt aber auch bei anderen Vermögensübertragungen, wie der Miteigentümerschaftsauflösung, eine Rolle.
Auch diese Steuer entsteht, wenn Immobilienvermögen von einer Person auf eine andere Person übergeht.
Bei Vermögensübertragungen unter Lebenden ist immer zu prüfen, wie die Auswirkung in Bezug auf eine mögliche Einkommensteuerschuld des Vermögensübergebers ist. Erst wenn diese Frage geklärt ist, kann geprüft werden, ob und wie das Vermögen unter Lebenden übertragen werden sollte.
Zumeist beim Verkauf wirkt sich diese Steuer in Form des sog. 3%-Einbehaltes aus. Dabei führt der Käufer einer Immobilie 3% des Kaufpreises als Vorauszahlung des Verkäufers auf eine mögliche Einkommensteuerschuld des Verkäufers direkt an die spanische Finanzverwaltung ab.
In den meisten Fällen benötigen die Beteiligten eine sog. spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE-Nummer)
Wenn Sie Fragen haben oder meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.